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Wissenswertes für Arbeitgeber

In Deutschland gibt es rund 24.500 Freiwillige Feuerwehren. Ihnen gehören über eine Million Frauen und Männer an.

Durchschnittlich werden diese jede halbe Minute zu einem Brand- oder Hilfeleistungseinsatz alarmiert.

In vielen Kommunen und Städten existieren diese Freiwilligen Feuerwehren, die mit ausschließlich ehrenamtlichen Kräften zu jedem Verkehrsunfall, Gebäude- oder Wohnungsbrand, aber auch zu jedem Mülltonnenbrand oder sonstigen Hilfeleistungen wie beispielsweise Ölspuren oder Unterstützung des Rettungsdienstes ausrücken. Durch verschiedene Wetterextreme konzentrieren sich auch die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren auf den Katastrophenschutz.

Ein Arbeitgeber hat in erster Linie die Belange seines Betriebes vor Augen. Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr möchte seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen, an Einsätzen und Lehrgängen teilzunehmen. Dies führt häufig zu Interessenkonflikten. Ein Betrieb hat Aufträge abzuarbeiten und Kunden zu betreuen und kann nicht immer das – auch nur vorübergehende – Fehlen eines Angestellten verkraften.

Jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist stets bemüht, dass dieses Ehrenamt möglichst keine Beeinträchtigung auf das Arbeitsverhältnis hat. Für eine notwendige Freistellung von der Arbeitsleistung ist im Bayerischen Feuerwehrgesetz festgelegt, dass das Unternehmen für die ausfallende Arbeitsleistung des Mitarbeiters über die Kommune entschädigt wird.

Gesetzlicher Aspekt

Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gelten – anders als bei anderen Ehrenämtern – besondere Regeln, da sie eine wichtige Grundversorgung für die Allgemeinheit sicherstellen.

Im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFWG) sind unter anderem die Punkte zum Verdienstausfall und zur Arbeitsfreistellung gesetzlich festgelegt.

Auszug Art. 9 Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden

(1) Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zulässt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten der Freistellung das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.

(2) Für Beamte und Richter gilt Absatz 1 entsprechend.

(3) Andere Feuerwehrdienstleistende haben die Gemeinden den durch Zeiten im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 entstandenen Verdienstausfall bis zu einem durch Rechtsverordnung festzulegenden Höchstbetrag zu ersetzen.

(4) Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit.

Vorteile für die Arbeitgeber

Wesentliche Vorteile für die Arbeitgeber sind:

  • Feuerwehrmitglieder können sich aufgrund ihrer Ausbildung und Fachkenntnisse im vorbeugenden wie auch im abwehrenden Brandschutz im eigenen Betrieb einbringen, sei es bei der Unterrichtung von Kolleginnen und Kollegen über das Verhalten im Brandfall oder den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
  • Durch die laufende Aus- und Weiterbildung qualifiziert sich ein Feuerwehrmitglied nicht nur für den Feuerwehrdienst. Oftmals machen sich die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise als Ersthelfer, bezahlt.
  • Kommt es in Ihrem Betrieb zu einem Einsatz der Feuerwehr, leistet ein Feuerwehrmitglied wertvolle Dienste, da es die Vorgehensweise und Taktik der Feuerwehr kennt und möglicherweise den Einsatzerfolg begünstigen kann.
  • Wichtige Grundsätze im Feuerwehrdienst sind Kooperation und Teamfähigkeit – Eigenschaften, die auch im Berufsleben geschätzt werden.
  • Feuerwehrmitglieder übernehmen häufig zusätzliche Funktionen und Verantwortungen. Diese Aufgaben schulen ihre organisatorischen Fähigkeiten und Führungskompetenzen. Der Umgang mit Untergebenen, insbesondere bei angehenden Führungskräften, wird auf verschiedenen Lehrgängen, die auch den pädagogischen Bereich und Führungsstil umfassen, intensiv geschult. Diese erlernten Fähigkeiten können sich positiv auf das Berufsleben auswirken und machen Mitarbeiter wertvoller für den Betrieb.
  • Die Unterstützung von Feuerwehrmitgliedern im Engagement für die öffentliche Sicherheit hat grundsätzlich einen positiven Einfluss auf das Image eines Unternehmens.

Erstattung des Lohnausfalls für den Arbeitgeber

Bitte füllen Sie den Antrag zur Erstattung des Feuerwehrdienstes aus und reichen Sie diesen beim Markt Kaufering, Pfälzerstr. 1, 86916 Kaufering ein.

Downloads:

Antrag Erstattung Lohnausfall Feuerwehrdienst