In jüngster Zeit sind sogenannte Skylaternen in Mode gekommen. Von Feuerwehr Markt Kaufering - Mitteilungsblatt Nr. 461 · Mai 2016
Manchmal heißen sie auch Himmelslaternen oder Skyballons. Es sind Papierballone, die gerne bei nächtlichen Feiern, Partys oder anderen Gelegenheiten Richtung Himmel geschickt werden. Sie bestehen aus einer Art Papiersack, der durch ein Draht- bzw. Bambusgestell aufgespannt ist. Ein an der Öffnung befestigter Brennkörper erhitzt die Luft wie bei einem Heißluftballon. Die nachts weit sichtbaren Lampions können bis zu 500 Meter hoch steigen und zehn bis fünfzehn Minuten fliegen. Leider treibt sie der Wind bisweilen in Wälder oder auf trockene Felder, die dann prompt zu brennen anfangen.
Was als harmloser Partyspaß gedacht ist, kann – neben der zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht im Brandfalle – zu einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro führen. Nach § 19 über die Verhütung von Bränden (VVB) ist es in Bayern verboten, unbemannte Ballone steigen zu lassen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Die Verbotstatbestände treffen somit nach ausdrücklicher Feststellung des Bayerischen Innenministeriums auch auf die Himmelslaternen zu. Hinzu kommt, dass in der Nähe von Flugplätzen eine Gefährdung für die Luftfahrt nicht auszuschließen ist.
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